«Die Christen der ersten Generation werden die unmittelbare Wirkung spüren, denn sie werden intensiv ins Visier genommen, und die Hauskirchen und ihre Pastoren werden als anti-national betrachtet.»
Abhay Kumar*, Partner von Open Doors
Der Nationale Rat der Kirchen in Indien hat ebenfalls eine Erklärung veröffentlicht, in der er das neue Gesetz verurteilt. «Wir lehnen dieses Gesetz insofern ab, als es gegen die Bestimmungen der indischen Verfassung verstösst. Die Konversion an sich ist keine Straftat, es sei denn, sie wurde durch unzulässige Beeinflussung, Täuschung oder Nötigung herbeigeführt, was nur das Opfer geltend machen kann», heisst es in der Erklärung.
«Das Anti-Konversionsgesetz greift in das verfassungsmässige Recht auf freie Religionsausübung und -bekenntnis ein, ein grundlegendes Menschenrecht, das sowohl von der indischen Verfassung als auch von internationalen Menschenrechtsstandards anerkannt wird.»
Anti-Konversionsgesetze gegen Minderheiten eingesetzt
Uttar Pradesh, der grösste und bevölkerungsreichste Bundesstaat Indiens, verabschiedete 2021 erstmals ein Anti-Konversionsgesetz, das angeblich das verbieten soll, was hindu-nationalistische Gruppen als «Liebes-Dschihad» bezeichnen – den Vorwurf, dass muslimische Männer Hindu-Mädchen in die Ehe locken und sie gewaltsam zur Konversion zwingen.
Anti-Konversionsgesetze wurden in 12 indischen Bundesstaaten eingeführt, wo sie von hindu-nationalistischen Gruppen gegen religiöse Minderheiten wie Christen und Muslime eingesetzt wurden. Bislang wurden jedoch nur wenige Personen aufgrund dieser Gesetze verurteilt.
Uttar Pradesh ist mehrheitlich hinduistisch (70 %) und hat einen geschätzten Anteil von 22 % Muslimen und 0,25 % Christen. Im Juni wurden mindestens 13 Christen unter dem Vorwurf der Zwangskonversion verhaftet.
Indien steht auf dem Weltverfolgungsindex von Open Doors auf Platz 11 der Länder, in denen es am schwierigsten ist, als Christ zu leben.
*Namen aus Sicherheitsgründen geändert
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